Schulanfänger 2023

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Schulpflichtig sind alle Kinder, die zwischen dem 01.10.2016 und dem 30.09.2017 geboren sind.

Eltern, deren Kinder zwischen dem 01.07.2017 und dem 30.09.2017 geboren sind, können vom Einschulungskorridor Gebrauch machen. Die Kinder durchlaufen wie alle anderen Kinder auch das Anmelde- und Einschulungsverfahren.

Falls Sie Ihr Kind erst im Schuljahr 2023/2024 einschulen wollen, melden Sie Ihr Kind bitte deshalb auch über den Link SchulantragOnline an und teilen uns bitte bis spätestens 11.04.2023 mit dem untenstehenden Formular (Antrag auf Verschiebung für Korridorkinder) mit, dass Sie Ihr Kind noch nicht einschulen wollen.

Antrag auf Verschiebung für Korridorkinder (bitte anklicken)

 

Elterninformationssystem Schulmanager Online

Bitte beachten Sie hierzu vor Eingabe Ihrer Mailadresse bei SchulantragOnline folgende Anmerkungen zum Schulmanager Online
⇒  Schulmanager Online  (bitte anklicken)

Nach Speicherung Ihrer Mail-Adresse im System, erhalten Sie zum gegebenen Zeitpunkt Elternbriefe über unser Elterninformationssystem Schulmanager Online. Deshalb ist es für uns besonders wichtig, eine Mailadresse zu haben, die Sie regelmäßig einsehen. Für Ihr Smartphone gibt es eine kostenlose Schulmanager Online-App.

 

Online-Anmeldung

Die Schulanmeldung erledigen Sie von hier aus digital, indem Sie auf den Button „Schulantrag Online“ klicken. Bitte erledigen Sie die Online-Anmeldung für Ihr Kind bis spätestens 31.01.2023.

       

 

Zusätzliche Unterlagen

Bitte senden Sie die folgenden Formulare per Mail an schulanmeldung@gs-zuchering.ingolstadt.de schnellstmöglich, spätestens bis 31.01.2023, zurück.

Unterschriebene, ergänzende Angaben zur Schulanmeldung incl. Beiblatt (Bitte anklicken)

⇒ Kopie der Geburtsurkunde

⇒ evtl. Bescheid über Sorgerecht/Alleinsorgemitteilung Jugendamt

 

Bitte senden Sie untenstehende Unterlagen bis spätestens 24.02.2023 im Original an die Schule bzw. werfen diese in den Schulbriefkasten. Sie haben auch die Möglichkeit, die Unterlagen persönlich nach Terminvereinbarung im Sekretariat abzugeben.

Unterschriebene Schülerdatei-Ersterfassung – ausfüllbar im Programm SchulantragOnline

⇒ Bescheinigung der Schuleingangsuntersuchung (vom Gesundheitsamt) – nach Erhalt, falls diese wegen Corona durchgeführt wird/wurde

⇒ Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz (vom Gesundheitsamt) – nach Erhalt, falls vom Gesundheitsamt erhalten

⇒ Information für die Grundschule vom Kindergarten (freiwillig)

Unterschriebene Einwilligung in die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten (einschließlich Fotos) – ausfüllbar im Programm SchulantragOnline

⇒ bei Bedarf: Unterschriebener Erfassungsbogen zur Schülerbeförderung – ausfüllbar im Programm SchulantragOnline

 

 

Mittagsbetreuung

Die Anmeldeformulare für die Mittagsbetreuung/Randbetreuung Ihrer Grundschule für das Schuljahr 2023/2024 finden Sie ab 21.03.2023 unter folgendem Link:

⇒ www.ingolstadt.de/nachschulischebetreuung

Bitte füllen Sie die Anmeldung vollständig aus (Teile B, C, D und E) und senden diese bis spätestens 19.05.2023 an das Schulverwaltungsamt.

Nach dem Anmeldeschluss 19.05.2023 können verspätet abgegebene Anmeldungen für das Schuljahr 2023/2024 nicht mehr berücksichtigt werden!

Für Rückfragen steht Ihnen das Schulverwaltungsamt jederzeit zur Verfügung.
(Telefon: 0841/305-2734, -2735, -2736 oder Mail nachschulischebetreuung@ingolstadt.de).

 

Eine Bestellung für Schülerkarten mit Eigenbeteiligung ist nur noch über den Onlineshop www.invg.de möglich. Für die Bestellung einer Schülerkarte mit Eigenbeteiligung benötigen Sie von uns eine Schulbesuchsbestätigung.

Wir möchten Sie über die Neuordnung des freiwilligen städtischen Zuschusses mit Eigenbeteiligung ab 01.09.2023 (Beschluss des Stadtrates vom 16.05.2023) informieren:

Die Stadt Ingolstadt bezuschusst ab dem neuen Schuljahr 2023/24 das 365-Euro-Ticket für Ingolstädter Schüler/-innen, die nicht der gesetzlichen Kostenfreiheit des Schulweges unterliegen und daher keine Busfahrkarte über die Stadt Ingolstadt erhalten. Der Eigenanteil in Höhe von 23 € monatlich wird beibehalten. Das 365-Euro-Ticket VGI ist in allen Zonen im VGI-Verbundgebiet (Stadt Ingolstadt und den Landkreisen Eichstätt, Pfaffenhofen und Neuburg-Schrobenhausen) gültig. Die bislang bezuschusste Schülerkarte wird es nicht mehr geben.

Voraussetzungen, um ein bezuschusstes 365-Euro-Ticket für 23 € pro Monat bei der INVG/VGI kaufen zu können:

Bitte beachten: Das 365-Euro-Ticket ist ein nicht kündbares Ticket mit einer festen Laufzeit von 12 Monaten. Eine vorzeitige Rückgabe ist nur in nachgewiesenen Härtefällen (Wegzug oder Tod) möglich.

Die Bestellung des bezuschussten 365-Euro-Tickets wird wie bisher über die INVG/VGI zum monatlichen Preis von 23 € erfolgen.

Das bezuschusste 365-Euro-Ticket ist ab sofort über den Onlineshop der INVG/VGI unter dem Link https://www.invg.de/shop_VGI_SK_start_de bestellbar.

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für eine kostenfreie Schülerbeförderung erfolgt die Antragstellung beim Schulverwaltungsamt wie üblich über den Antrag auf Ausstellung einer kostenfreien Schülerkarte und Ausgabe der Karten zum Schuljahresbeginn über die Schule.

Für Rückfragen stehen Ihnen das Schulverwaltungsamt oder die INVG gerne zur Verfügung.