2026 Einschulung – Seite 2

 

Art. 37 Abs. 1 und 2 BayEUG:

Mit Beginn des Schuljahres werden alle Kinder schulpflichtig,

  1. die bis zum 30. Juni sechs Jahre alt werden (geboren 01.10.2019 – 30.06.2020),
  2. die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden (geboren 01.07.2020 – 30.09.2020) und deren Erziehungsberechtigte den Beginn der Schulpflicht nicht auf das kommende Schuljahr verschieben,
  3. deren Erziehungsberechtigte bereits einmal den Beginn der Schulpflicht nach Nr. 2 verschoben haben oder
  4. die bereits einmal nach Abs. 2 oder Abs. 4 von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurden.
Ferner wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten ein Kind schulpflichtig, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Bei Kindern, die nach dem
31. Dezember sechs Jahre alt werden, ist zusätzliche Voraussetzung für die Aufnahme in die Grundschule, dass in einem schulpsychologischen Gutachten die Schulfähigkeit bestätigt wird.        

Einschulungskorridor:

Eltern, deren Kinder zwischen dem 01.07.2020 und dem 30.09.2020 geboren sind, können vom Einschulungskorridor Gebrauch machen.

Die Schule berät und spricht eine Empfehlung aus. Die Erziehungsberechtigten entscheiden nach Beratung, ob das Kind 2026/2027 schulpflichtig wird oder nicht. Sie geben bis 10.04.2026 eine schriftliche Erklärung ab, wenn das Kind erst 2027/2028 schulpflichtig werden soll.

Die Kinder durchlaufen ebenso wie alle anderen Kinder auch das Anmelde- und Einschulungsverfahren.

 

!!! Wichtiger Hinweis!!!
Bitte entnehmen Sie aus der Checkliste, die Sie auf der nächsten Seite herunterladen, den Termin des verpflichtenden Schulspiels und halten Sie sich die Zeit dafür mit Ihrem Kind an der Schule frei.      

 


Mein/Unser Kind ist

zwischen dem 01.10.2019 und dem 30.06.2020 (normale Einschulung) oder

bereits vor dem 01.10.2019 (Verschiebung der Einschulung/Zurückstellung im Vorjahr)

geboren.


Mein/Unser Kind ist zwischen dem 01.07.2020 und dem 30.09.2020 geboren (Korridorkinder). 


Mein/Unser Kind ist nach dem 30.09.2020 geboren (nur auf Antrag).